Informationen zu CME
Continuing Medical Education (CME) ist laut Sozialgesetzbuch für alle niedergelassenen Ärzte und Klinikärzte verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) besteht eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für Vertragsärzte als auch für Fachärzte im Krankenhaus. In den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer wird die Fortbildungspflicht geregelt.
Bei den hier angebotenen Fortbildungskursen handelt es sich um mediengestützte Fortbildungen mit Lernerfolgskontrolle in Schriftform (Kategorie D), die im Selbststudium bearbeitet werden können. Gemäß (Muster-) Fortbildungsordnung beträgt die Bearbeitungsdauer einer Fortbildungseinheit mindestens 45 Minuten und enthält eine abschließende Lernerfolgskontrolle.
Alle Fortbildungsangebote wurden von der bayerischen Landesärztekammer anerkannt und mit Fortbildungspunkten bewertet.
Die bei CMEunit erworbenen Fortbildungspunkte werden automatisch an die entsprechende Ärztekammer übermittelt, sofern der Teilnehmer diesem Verfahren zustimmt. Wir versichern, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden.
